Auszug
aus dem Bericht von LABOKLIN
1.
Der Erreger
Chlamydien
(Chl.) sind obligat intrazelluläre Mikroorganismen. Da sie auf den
Zellstoffwechsel der Wirtszelle angewiesen sind, wurden sie oft als große
Viren angesehen. Bestimmte Eigenschaften stellen sie aber doch in die Gruppe
der gramnegativen Bakterien. Neben den seit langem bekannten Arten Chl.
trachomatis und Chl. psittaci wurde vor einiger Zeit noch Chl. pneumoniae
beschrieben. Für unsere Haustiere ist jedoch nur Chl. psittaci pathogen.
Diese Art ist weltweit verbreitet und hat ein sehr breites Wirtsspektrum. Die
Chlamydien besitzen einen komplizierten Vermehrungszyklus. Die infektiöse
Einheit ist das Elementarkörperchen, das durch Phagozytose in eine
zytoplasmatische Vakuole aufgenommen wird. Dort reift es zum ca. 1µm großen
Retikularkörperchen, welches sich vielfach teilt. Die neuen Retikularkörperchen
kondensieren und bilden wieder infektiöse Elementarkörperchen. Dieser Zyklus
dauert ca. 2 Tage. Die Zielzellen der Chlamydien sind häufig die
Epithelzellen der Schleimhäute.
2.
Die Symptomatik
Viele Jahre wurde die
Chlamydiose der Katze irreführend auch als "Katzenpneumonie"
bezeichnet. Tatsächlich spielt aber der Symptomenkomplex der Pneumonie nur
eine untergeordnete Rolle in der Erkrankung der Katze. Das Leitsymptom ist
vielmehr eine seröse Konjunktivitis, die unilateral beginnt und nach einigen
Tagen das zweite Auge mit erfaßt. Der Ausfluß kann besonders bei sekundärer
Beteiligung von Bakterien mukopurulent werden. Es treten auch Chemosis und
Blepharospasmus auf. In schweren Fällen entwickelt sich eine follikuläre
Hyperplasie oder sogar eine Keratokonjunktivitis mit Ulzerationen der
Hornhaut. Die Konjunktivitis kann 8 Wochen oder länger bestehen bleiben.
Weitere akute Symptome können eine leichte Rhinitis und Fieber sein. Am häufigsten
sind Tiere zwischen 5 Wochen und 9 Monaten betroffen. Es ist aber auch eine
Konjunktivitis neonatalis beschrieben. Bei den Katzenwelpen besteht dann
bereits beim Öffnen der Augen eine schwere Konjunktivitis, die häufig auf
eine intrapartum erworbene Chlamydieninfektion zurückgeht.
Unbehandelt
kann die Chlamydiose nach einiger Zeit abklingen. Es kann sich jedoch ein
latenter Carrier-Status entwickeln, in dessen Verlauf Rezidive möglich sind.
Die Chlamydiose der Katze wurde seit der Entdeckung des viralen
Katzenschnupfenkomplexes in den 50er Jahren oft in ihrer Bedeutung unterschätzt;
ein Umstand der auch heute noch Gültigkeit hat. In Großbritannien werden bei
30% der Katzen mit Konjunktivitis Chlamydien als Ursache gefunden.
Mischinfektionen mit Viren können auftreten.
3.
Epidemiologie
Obwohl
verschiedene Biotypen von Chl. psittaci zu existieren scheinen, die eine
unterschiedliche Wirtsspezifität haben, kann es zur Übertragung des Erregers
zwischen Haustieren (z.B. Vogel® Katze) oder auf den Menschen kommen. Der Übertragungsmodus
ließ sich dabei nicht bei allen bekannt gewordenen Fällen hinlänglich klären.
Der Erreger gilt jedoch als hochkontagiös und kann durch Tröpfcheninfektion
oder fäkalen Staub übertragen werden. Bei Katzen ist auch eine vaginale
Ausscheidung bekannt. So können ganze Bestände bzw. Zuchten durchseucht
werden. Latent infizierte Carrier erhöhen das Erkrankungsrisiko für die
anderen Tiere deutlich. Bei einer Therapie sollte daher immer ein ganzer
Bestand behandelt werden. Wegen des hohen Zoonoserisikos (besonders von Vögeln
ausgehend) und der möglichen Komplikationen (z.B. Hornhautulzera bei der
Katze) sollte die Diagnosestellung immer durch den Erregernachweis abgesichert
werden.
4.
Diagnostik
Da Chlamydien streng
intrazellulär parasitieren, sind sie mit den normalen bakteriologischen
Methoden nicht nachzuweisen. Die Anzucht erfolgt über die Zellkultur oder im
Hühnerei. Hierzu ist es zwingend erforderlich, daß die Chlamydien zum
Zeitpunkt der Laboruntersuchung in ausreichender Menge vermehrungsfähig sind.
Die Anzucht ist darüber hinaus zeitaufwendig. Sie ist daher durch andere
Nachweismethoden abgelöst worden. In der Routinediagnostik weist man die
Chlamydien heute indirekt serologisch (Antikörpernachweis) oder direkt durch
den Antigennachweis nach. Der Antikörpernachweis ist weniger aussagekräftig,
da nur ein eindeutiger Titeranstieg beweisend für eine akute Infektion ist.
Impftiter und Titer, die nach einer überstandenen Infektion bestehen bleiben,
können die Interpretation eines serologischen Ergebnisses erschweren. Nach
neueren Untersuchungen aus Großbritannien sind 9% der gesunden Katzen
seropositiv.
Für die serologische
Untersuchung wird 0,2 ml Serum oder Plasma benötigt.
Die
aussagekräftigsten Ergebnisse ergibt der Antigennachweis, der mittels
Immunfluoreszenz (IF), Enzymimmunoassay (EIA) oder Polymerase Chain Reaction
(PCR) durchgeführt wird. Bei allen drei Methoden werden auch Chlamydien
nachgewiesen, die zum Zeitpunkt der Laboruntersuchung nicht mehr vermehrungsfähig
sind. Der EIA stellt zum derzeitigen Zeitpunkt die Methode der Wahl dar. Zur
Untersuchung kommt ein Tupfer, der in ein spezielles Medium verbracht und so
in das Labor verschickt werden muß. Tupfer und das entsprechende Medium
werden vom Labor zur Verfügung gestellt. Bei der Probenentnahme sollte vor
dem Tupfern Eiter oder überschüssiger Schleim und Sekret von der Schleimhaut
entfernt werden. Nur so kann eine möglichst große Zellzahl und damit auch
eine ausreichende Menge an intrazellulär vorliegenden Chlamydien gewonnen
werden. Es sollte also "beherzt" getupfert werden. Der Tupfer muß
danach sofort in das beiliegende Transportgefäß überführt werden und
sollte möglichst bald an das Labor zurückgeschickt werden. Wegen des höheren
Zellgehalts ist die Untersuchung eines Kloakentupfers bei Vögeln weit
aussagekräftiger als die einer Kotprobe.
Soll der Antigennachweis
immunfluoreszenzmikroskopisch geführt werden, so wird beim Tupfern genauso
verfahren wie für den EIA beschrieben. Der Tupfer wird dann anschließend auf
einem Objektträger abgerollt und dieser luftgetrocknet verschickt. Alternativ
kann der Tupfer mit Kochsalzlösung angefeuchtet und verschickt werden.
5.
Eigene Untersuchungen im Labor von LABOKLIN
Untersuchungen
im Labor von LABOKLIN mit dem Chlamydien-EIA waren bei den Katzen 19% der verdächtigen
Proben positiv. Dabei handelte es sich sowohl um Augenabstriche, als auch um
nicht näher spezifiziertes Abstrichmaterial. Chlamydien müssen bei der Katze
trotz der mittlerweile weit verbreiteten Impfung als wichtige
Differentialdiagnose gerade bei Konjunktivitiden gelten.
Bei
den zur Untersuchung gelangten Vögeln muß zwischen Kotproben und
Kloakenabstrichen einerseits und sonstigen Abstrichen (Augen,
Nasen/Rachenraum, nicht spezifiziert) andererseits unterschieden werden. Die
Kotproben bzw. Kloakenabstriche waren zu 19% positiv, die sonstigen Abstriche
waren zu fast 9% positiv. Bei Vögeln mit Verdacht auf eine Psittakose bzw.
eine Ornithose sollte daher bevorzugt ein Kloakentupfer zur Untersuchung
kommen.
Bei
den zur Einsendung gelangten Proben von Vertretern anderer Spezies wie Hunden,
Rindern, Pferden und kleinen Nagern waren ebenfalls positive Ergebnisse
festzustellen. Der zu kleine Probenumfang erlaubt hier jedoch keine
prozentualen Angaben.
6.
Behandlung
Eine nachgewiesene
Chlamydieninfektion sollte auf jeden Fall antibiotisch behandelt werden.
Mittel der Wahl sind die Tetrazykline. Bei Augenaffektionen sollen
Oxytetrazyklin-haltige Salben wirksamer sein, als Chlortetrazyklin-haltige.
Die Augensalbe sollte mindestens 2 Wochen über das Abklingen der Symptome
hinaus 4x täglich gegeben werden, da die Chlamydien durch ihren intrazellulären
Sitz von den Wirkstoffen nur schwer erreicht werden. Kortikosteroide sind
kontraindiziert. Die topische Therapie sollte besonders in schweren Fällen
durch die systemische Gabe von Tetrazyklinen und Paramunitätsinducern unterstützt
werden, wobei 3-4 Wochen behandelt werden sollte. Bei einer Überreaktion
gegen die Augensalbe kann ersatzweise eine Erythromycin-haltige Salbe
angewendet werden. In Fällen in denen Tetrazykline nicht verabreicht werden können
(Jungtiere, trächtige Tiere), kann auch Erythromycin oder Tylosin systemisch
eingesetzt werden.
Für
Katzen ist eine Impfung gegen Chl. psittaci seit einiger Zeit in Deutschland
erhältlich.
Bei
Papageien und Sittichen ist die Isolierung von Chl. psittaci anzeigepflichtig
(Psittakose). Bei anderen Vogelarten ist sie meldepflichtig (Ornithose). Die
weiteren Maßnahmen regelt die Psittakose-Verordnung. Sie liegen daher in den
Händen des jeweiligen Amtstierarztes.
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Die
Chlamydiose ist eine wichtige Differentialdiagnose bei
feliner Konjunktivitis
Zur
Therapie gelten Tetrazykline als Mittel der Wahl. Bei
Papageien und Sittichen besteht Anzeigepflicht! |
(Quelle : http://www.hkcev.de)